Bade- und Saunaordnung der THERME Bad Wörishofen

Sportbad , Thermenparadies und Vitalbad & Saunen

1. Verbindlichkeit und Zweck

Die Thermen- und Saunaordnung ist für alle Gäste der THERME Bad Wörishofen verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die THERME Bad Wörishofen GmbH ist eine Einrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Freude bereiten soll. Diese Bade- und Saunaordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren.

Mit der Aushändigung des Transponders (➔ Datenträger über die in der THERME Bad Wörishofen in Anspruch genommenen Leistungen) und des Schrankschlüssels erkennt der Besucher die Bade- und Saunaordnung an. Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

2.    Öffnung, Einlass und Eintritt

Der Zutritt in die THERME Bad Wörishofen ist erst ab 16 Jahren gestattet (Ausnahme: FamilienSamstag 9 Uhr bis 19 Uhr). Im Sportbad besteht keine Altersbeschränkung. Die Öffnungszeiten der THERME und des Sportbades werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich in der Empfangshalle bekannt gegeben. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreitung ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Bade- und Saunazeit endet 20 Minuten vor Schließung, d.h., zu diesem Zeitpunkt ist der Bade-, Thermen- und Saunabereich zu verlassen.

Aus sicherheitstechnischen Gründen wird das Haus teilweise videoüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung und der Polizei eingesehen werden. Damit soll das Eigentum der Gäste und das der THERME Bad Wörishofen GmbH geschützt werden. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot der THERME Bad Wörishofen mit Sportbad, Thermenparadies, Vitalbad & Saunen ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber aus diesem Grunde sind ausgeschlossen.

Sind Teile des Betriebes aufgrund von Film- und/oder Fotoaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen u.ä. nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises.

Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen und geeigneten Begleitperson in die THERME Bad Wörishofen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, sowie bei Herz-Kreislauferkrankungen.

Nichtschwimmern und Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. mit einer geeigneten, volljährigen Begleitperson gestattet.

Keinen Zutritt zur THERME Bad Wörishofen haben Personen mit ansteckenden oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), Personen mit offenen Wunden sowie Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.

Gelöste Eintritte, Wertgutscheine, ThermenCARDs und Zeitgutschriften werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine, die verlorengegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Beim Kauf einer ThermenCARD (Geldwertkarte) wird eine Pfandgebühr von 10 € erhoben, die nach Rückgabe der Karte erstattet wird. ThermenCARDs werden bei Verlust gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises abzüglich des Pfandes (10 €) ersetzt. Bei Auflösung einer ThermenCARD wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 5 € bei einem Guthaben über 20 €, 10 € bei einem Guthaben über 50 € bzw. 15 € bei einem Guthaben über 150 €. Das Restguthaben (abzüglich des bereits gewährten Rabattes) sowie das Kartenpfand werden ausbezahlt.

3.    Baden, Verweilen

Mit Lösen des Eintritts erhält jeder Gast einen Transponder/Schrankschlüssel. Dieser ist personengebunden und nicht übertragbar. Mit dem Lösen des Eintrittes entsteht kein Anspruch auf die Teilnahme am kostenfreien Zusatzprogramm sowie einer Sitz- oder Liegemöglichkeit. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen und anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Thermenpersonal entfernt werden.

Die Bade- und Saunagäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit und guten Sitten innerhalb der THERME Bad Wörishofen nicht gefährdet werden.

Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30 € belegt. Findet ein Badegast seine Kabine, den Schrank usw. verunreinigt vor, so hat er dies unverzüglich dem Personal zu melden.

Die Umkleidekabinen sind grundsätzlich alleine zu nutzen.

Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Thermen- und Badelandschaft sowie der Saunaanlage gründlich zu reinigen. Das Betreten ist nur in entsprechender Badebekleidung gestattet.

Seife oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen nicht verwendet werden.

Das Betreten ist nur in entsprechender Badebekleidung gestattet. Handelsübliche Ganzkörperschwimmanzüge aus geeigneten badetauglichen Stoffen, die auch Beine und Arme bedecken können, sowie badetaugliche Burkinis sind grundsätzlich erlaubt. In individuellem Fall kann die Badeleitung bzw. die Schwimmaufsicht das Baden in solchen Badeanzügen, unter anderem im Strömungskanal, untersagen, wenn aufgrund der Stoffmenge und der körperlichen Konstitution des diesen Badeanzug tragenden Badegastes mit einer Gefahr zu rechnen ist.

Technische Einbauten (z. B. Lüftungsschächte an den Fensterfassaden) dürfen nicht mit Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt werden.

Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste, ist besonders in den Saunen, Dampfbädern sowie den Gesundheitsbecken auf Ruhe zu achten.

Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist in den gesamten Gastbereichen besondere Vorsicht geboten und es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden.

Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Die THERME Bad Wörishofen behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes des Bades zu verweisen.

Der Austausch von Zärtlichkeiten ist in der THERME Bad Wörishofen auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Saunakabinen, Dampfbädern, Whirlpools, Thermalwasserbecken etc.) ist dies ganz zu unterlassen.

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt.

4.    Saunieren

Der Zutritt in das Vitalbad & die Saunen ist erst ab einem Alter von 16 Jahren gestattet. (Ausnahme: FamilienSamstag 9 Uhr bis 19 Uhr).

Das Vitalbad & die Saunen sind eine textilfreie Zone. Dieser Bereich versteht sich allerdings nicht als Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunabades, einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlungsphase, ist deshalb ein Bademantel bzw. ein Handtuch umzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche der Gastronomie.

Vor dem Benutzen der Saunaanlage hat sich der Badegast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.

In den Schwitzkammern ist ein ausreichend großes Liege- und Sitzhandtuch zu verwenden, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.

5.    Besondere Bestimmungen

Es ist nicht gestattet:

  • zu rennen.
  • im gesamten Innenbereich (Galeria, Sportbad, Thermenparadies, Vitalbad & Saunen) sowie an den Stränden und Liegewiesen zu rauchen. Ausgenommen sind die ausgewiesenen Stellen im Außenbereich des Thermenparadieses (Raucherhaus & ausgewiesener Bereich um das Raucherhaus), die Raucherbrücke am Saunastrand, der ausgewiesene Bereich im Sportbad sowie die ausgewiesenen Bereiche der Gastronomiepartner im Saunabereich.
  • den Barfußgang vor den Garderobenschränken, die Duschräume, die Bade- und Thermenlandschaft sowie den Saunabereich mit Straßenschuhen zu betreten.
  • Speisen und Getränke sowie Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung zerbrechen (z.B. Glas, Porzellan), mitzubringen.
  • die Badezonen und die Schwimmbecken zu verunreinigen.
  • auf den Boden oder in das Badewasser auszuspucken.
  • die Becken – außer über die Treppen und Einstiegsleitern – zu betreten bzw. zu verlassen. Dies gilt aufgrund der Verletzungsgefahr besonders für das Betreten der Beckeneinfassungen.
  • von den Beckenrändern und der Kanzel über der Grotte ins Wasser zu springen.
  • an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen.
  • im Wasser Badeschuhe oder Schwimmflossen zu tragen.
  • Mobiltelefone, Laptops sowie Geräte mit Kamerafunktion zu nutzen.
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Musik- und Signalinstrumente mitzubringen und diese zu benutzen.
  • zu fotografieren und zu filmen.
  • Werbematerial jeder Art zu verteilen; dies gilt ebenfalls für die Parkplätze.
  • Geldsammlungen jeder Art durchzuführen.

Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind verboten und im besonderen Fall nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung erlaubt.

Speisen und Getränke aus den Restaurants dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Restaurantbereichen, auf den Terrassen und im Außenbereich verzehrt werden. Der Gebrauch von E-Zigaretten ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet.

6.    Haftung

Sämtliche Bade-, Thermen- und Saunaeinrichtungen sind von den Gästen pfleglich zu behandeln.

Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der THERME Bad Wörishofen oder Dritten verursacht hat.

Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Es empfiehlt sich, Wertgegenstände in den Wertschließfächern im Kassen- und Umkleidebereich zu deponieren. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der von den Gästen in die THERME Bad Wörishofen mitgebrachten Sachen – egal wo sie deponiert wurden – wird eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der THERME Bad Wörishofen GmbH und ihrer Mitarbeiter übernommen.

Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind am Empfang abzugeben.

Alle liegengebliebenen Gegenstände werden nach Beendigung des Badebetriebes eingesammelt und verwahrt. Bei Nichtabholung werden die Fundsachen nach der Verwahrungsfrist dem Fundamt übergeben.

Für unsere ergänzenden Angebote wie z.B. Masken, Peelings, Aufgüsse etc. und eventuell hieraus auftretenden Hautirritationen wird keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen an Textilien.

Für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Badekleidung oder an Schmuck/Uhren/Brillen lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab, da diese durch die Wasserbeschaffenheit (z.B. Schwefel) auftreten können. Ebenso haftet der Betreiber nicht für Beschädigungen an der Badekleidung, die durch das Rutschen verursacht werden können.

Die Nutzung aller Einrichtungen der THERME Bad Wörishofen, insbesondere auch der Attraktionen, des Strömungskanal, der Rutschbahnen und der Freispielflächen, erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall), haftet die THERME Bad Wörishofen GmbH nicht.

Die THERME Bad Wörishofen GmbH und ihre Mitarbeiter haften für Personenschäden nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

Jeder Besucher ist für seinen Schlüssel oder seinen Transponder-Armband selbst verantwortlich. Beide Gegenstände sind während des gesamten Aufenthaltes am Körper zu tragen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. Bei Verlust eines Schlüssels ist ein Betrag von 38 € zu entrichten. Bei Verlust eines Transponder-Armbands ist ein Betrag von 10 € zu entrichten. Wird der Schlüssel oder das Transponder-Armband wieder gefunden, wird der Betrag zurückerstattet. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass der THERME Bad Wörishofen kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der THERME Bad Wörishofen GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

7. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert. Die THERME Bad Wörishofen GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.    Sonstiges

Das Thermenpersonal übt gegenüber allen Bade-, Thermen- und Saunagästen das Hausrecht aus.

Hinweistafeln sowie Anordnungen des Personals sind ausnahmslos zu beachten und einzuhalten.

Das Personal ist berechtigt, Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Thermen- und Saunaordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.

Wer eine strafbare Handlung vornimmt, sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände und Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht oder kostenpflichtige Leistungen nutzt, wird unverzüglich des Bades verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Die Bade-, Thermen- und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Thermen- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Bade-, Thermen- und Saunaordnung bedarf.

Beschwerden, Wünsche und Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter der THERME Bad Wörishofen GmbH entgegen.

Die Haus- und Badeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die bisher gültige Fassung tritt gleichzeitig außer Kraft.